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§ 7 Wie wissen Beschäftigte, dass es dieses Gesetz gibt?

Ihr Chef/Ihre Chefin ist verpflichtet, Sie über das Gesetz zu informieren.

Ihr Chef/Ihre Chefin muss das Beschäftigtenschutzgesetz am Arbeitsplatz aufhängen. Auf diesen Seiten gibt es auch ein Plakat. Es kann ausgedruckt und aufgehängt werden. Wenn Sie sich das Plakat ansehen möchten, klicken Sie bitte hier.

Auf dem Plakat werden die wichtigsten Regeln aus dem Gesetz erklärt. Wenn Sie in einer Werkstatt, einer Einrichtung oder einer Firma beschäftigt sind, können Sie verlangen, dass das Plakat aufgehängt wird.

Oder Sie können verlangen, dass das Plakat oder die gedruckte Broschüre an einem bestimmten Ort liegt.
Diese Orte müssen gut zu sehen sein. Diese Orte müssen bekannt sein.

Alle Beschäftigen müssen wissen können, was in dem Gesetz steht. Wenn Beschäftigte nicht gut lesen können, muss ihnen erzählt werden, was in dem Gesetz steht.

Eine Gruppe Jugendlicher mit einem Stopschild
Logo und Link des BMFSFJLogo der Bundesorganisationsstelle behinderte Frauen