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Was passiert, wenn Sie sich beschweren?

Der Chef/die Chefin muss herausfinden, ob das mit der sexuellen Belästigung stimmt oder ob es nicht stimmt.

Wenn jemand sexuell belästigt worden ist, muss der Chef/die Chefin etwas dagegen machen.

Der Chef/ die Chefin muss aufpassen, dass es keine sexuelle Belästigung mehr gibt.

Wenn jemand von dem Chef/der Chefin selbst belästigt wurde, kann man sich auch beschweren.

Der Chef/die Chefin hat auch Vorgesetzte.
Diese Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass der Chef/die Chefin niemanden schlecht behandelt.

Dieser Vorgesetzte kann ein Geschäftsführer/
eine Geschäftsführerin sein.

Dieser Vorgesetzte kann auch ein Vorstand oder eine Verbandsleitung sein.

Wenn eine Person von dem Chef/der Chefin belästigt wird, kann sie sich bei der Geschäftsführung, bei dem Vorstand oder bei der Verbandsleitung beschweren.

Eine Gruppe Jugendlicher mit einem Stopschild
Logo und Link des BMFSFJLogo der Bundesorganisationsstelle behinderte Frauen