Was passiert, wenn Sie sich beschweren?
Der Chef/die Chefin muss herausfinden, ob das mit der sexuellen Belästigung stimmt oder ob es nicht stimmt.
Wenn jemand sexuell belästigt worden ist, muss der Chef/die Chefin etwas dagegen machen.
Der Chef/ die Chefin muss aufpassen, dass es keine sexuelle Belästigung mehr gibt.
Wenn jemand von dem Chef/der Chefin selbst belästigt wurde, kann man sich auch beschweren.
Der Chef/die Chefin hat auch Vorgesetzte.
Diese Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass der Chef/die Chefin niemanden schlecht behandelt.
Dieser Vorgesetzte kann ein Geschäftsführer/
eine Geschäftsführerin sein.
Dieser Vorgesetzte kann auch ein Vorstand oder eine Verbandsleitung sein.
Wenn eine Person von dem Chef/der Chefin belästigt wird, kann sie sich bei der Geschäftsführung, bei dem Vorstand oder bei der Verbandsleitung beschweren.



