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Was ist, wenn der Chef/die Chefin nichts gegen die sexuelle Belästigung macht?

Sie haben sich wegen sexueller Belästigung beschwert. Ihr Chef/Ihr Chefin macht nichts gegen die sexuelle Belästigung.
Dann können Sie selbst etwas tun.

Wenn Ihr Chef/Ihre Chefin nichts macht, haben Sie diese Rechte:

Das darf Ihr Chef/Ihre Chefin nicht machen!

Sie sind sexuell belästigt worden.
Sie haben sich beschwert.
Sie haben sich gegen die Belästigung gewehrt.
Ihr Chef/Ihre Chefin darf Sie jetzt nicht schlechter behandeln.
Alle, die sexuell belästigt wurden, haben das Recht, sich zu wehren.

Eine Gruppe Jugendlicher mit einem Stopschild
Logo und Link des BMFSFJLogo der Bundesorganisationsstelle behinderte Frauen