Was ist, wenn der Chef/die Chefin nichts gegen die sexuelle Belästigung macht?
Sie haben sich wegen sexueller Belästigung beschwert. Ihr Chef/Ihr Chefin macht nichts gegen die sexuelle Belästigung.
Dann können Sie selbst etwas tun.
Wenn Ihr Chef/Ihre Chefin nichts macht, haben Sie diese Rechte:
- Sie können aufhören, an dem Arbeitsplatz zu arbeiten. Sie gehen dann nicht mehr zur Arbeit. Sie können so lange zu Hause bleiben, bis Sie sich wieder sicher fühlen.
- Sie müssen weiter Ihren Lohn bekommen. Der Chef/die Chefin darf Ihnen nicht weniger Lohn auszahlen.
Das darf Ihr Chef/Ihre Chefin nicht machen!
Sie sind sexuell belästigt worden.
Sie haben sich beschwert.
Sie haben sich gegen die Belästigung gewehrt.
Ihr Chef/Ihre Chefin darf Sie jetzt nicht schlechter behandeln.
Alle, die sexuell belästigt wurden, haben das Recht, sich zu wehren.



