Für wen ist das Gesetz?
Das Gesetz schützt alle Beschäftigten.
Beschäftigte sind Frauen und Männer, die für Geld arbeiten. Hier arbeiten Beschäftigte zum Beispiel:
- in Fabriken
- in Büros
- in Gaststätten
- in Einkaufsläden
- zu Hause – Manche Menschen machen Heimarbeit.
Alle Menschen, die dort arbeiten, nennt man Beschäftigte.
Das Gesetz gilt auch für behinderte Beschäftigte, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Das ist in einem anderen Gesetz, dem SGB IX, so geregelt.
Das Gesetz schützt auch Frauen und Männer, die eine Ausbildung machen, zum Beispiel
- in Werkstätten für behinderte Menschen
- in Berufsbildungswerken
- in Berufsförderungswerken
- in Fabriken
- in Büros
- in Einkaufsläden
Frauen und Männer, die eine Ausbildung machen, haben die selben Rechte wie Beschäftigte.



