§ 3 Sie dürfen sich beschweren
Wenn Sie sich am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlen, dürfen Sie sich beschweren.
Wenn Sie sich über sexuelle Belästigung beschweren, müssen Ihre Chefs/Chefinnen diese Beschwerde ernst nehmen und prüfen. Sie müssen alles tun, damit es nicht zu Wiederholungen kommt.
Es ist egal, von wem Sie sexuell belästigt werden:
- Manchmal belästigt ein Chef oder eine Chefin selbst
- Manchmal belästigt ein Gruppenleiter oder eine Gruppenleiterin
- Manchmal belästigen andere Beschäftigte
- Und manchmal belästigen Fremde, die an Ihren Arbeitsplatz kommen
Hier können Sie sich beschweren:
- Bei Ihrem Chef/Ihrer Chefin
- Bei einer anderen Person, die Sie gut kennen und der Sie vertrauen. Sie können sich zum Beispiel bei einer Person vom Werkstattrat oder dem Sozialdienst beschweren.
- bei einer Gruppenleiterin
- bei einer Lehrerin
Alle diese Personen müssen Ihre Beschwerde ernst nehmen und Ihnen helfen.



