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§ 3 Sie dürfen sich beschweren

Wenn Sie sich am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlen, dürfen Sie sich beschweren.

Wenn Sie sich über sexuelle Belästigung beschweren, müssen Ihre Chefs/Chefinnen diese Beschwerde ernst nehmen und prüfen. Sie müssen alles tun, damit es nicht zu Wiederholungen kommt.

Es ist egal, von wem Sie sexuell belästigt werden:

Hier können Sie sich beschweren:

Alle diese Personen müssen Ihre Beschwerde ernst nehmen und Ihnen helfen.

Eine Gruppe Jugendlicher mit einem Stopschild
Logo und Link des BMFSFJLogo der Bundesorganisationsstelle behinderte Frauen