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- Startseite
- Impressum - Wer hat diese Seiten gemacht
- Einführung
- Das sagt das Beschäftigtenschutzgesetz
- § 1 Wofür ist das Gesetz?
- Für wen ist das Gesetz?
- § 2 Schutz vor sexueller Belästigung
- § 3 Sie dürfen sich beschweren
- Was passiert, wenn Sie sich beschweren?
- Hier bekommen Sie Rat und Hilfe
- § 4 Das können Chef/Chefinnen machen
- Was ist, wenn der Chef/die Chefin nichts macht?
- § 7 Wie wissen Beschäftigte, dass es dieses Gesetz gibt?
- § 1 Wofür ist das Gesetz?
- Tipps für den Werkstattrat
- Anhang
- Information für Einrichtungsleitungen



