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Scheinbar nirgendwo und doch überall:
Sexuelle Belästigung von behinderten
Frauen und Männern in Einrichtungen

Sexuelle Belästigung am Arbeits- und Ausbildungsplatz ist nicht das individuelle Schicksal einzelner Beschäftigter sondern ein weiterverbreitetes Problem, von dem überwiegend Frauen betroffen sind.

Mehr als zwei Drittel aller weiblichen Beschäftigten sind laut einer vom Bund in Auftrag gegebenen Studie mindestens einmal von männlichen Vorgesetzten, Kollegen, Kunden oder Klienten am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden [HOLZBECHER, M.; BRASZEIT, A.: MÜLLER, U et al (1990)].

Jede zweite Frau berichtete von anzüglichen Bemerkungen über ihre Figur oder ihr Privatleben, jeder Fünften wurde überraschend an die Brust gefasst, jede Sechste wurde durch Briefe und Telefonate mit sexuellen Anspielungen oder mit aufgedrängten Küssen belästigt, jede Zehnte zum Geschlechtsverkehr aufgefordert, jeder Zwanzigsten wurde im Falle ihrer sexuellen Verweigerung mit beruflichen Nachteilen gedroht, fast jede dreißigste Frau wurde zu sexuellen Handlungen gezwungen oder durch Exhibitionismus belästigt. Wie bei anderen Formen sexueller Gewalt hält sich hartnäckig das Vorurteil, dass Frauen die Belästigung herausfordern, zum Beispiel durch ihre Kleidung oder „weil die sich ja jedem gleich an den Hals wirft". Sexuelle Belästigung trifft Frauen jedoch völlig unabhängig von ihrem Erscheinungsbild, ihrem Alter, Verhalten oder ihrer familiären bzw. beruflichen Situation. Sexuelle Belästigung ist kein Ausdruck „fehlgeleiteter" Sexualität. Belästiger zielen darauf ab, ihr Gegenüber zu demütigen, um sich selbst überlegen zu fühlen und sich eine persönliche bzw. berufliche Vorrangstellung zu sichern.

Frauen mit Behinderungen sind entgegen einer weit verbreiteten Annahme nicht seltener sondern häufiger von sexueller Belästigung und Gewalt bedroht als nichtbehinderte Frauen.

Im Rahmen einer Umfrage von ZEMP/ PIRCHER unter Frauen mit der Diagnose einer geistigen oder Mehrfachbehinderung aus dem Jahr 1996 gab rund jede zweite der Befragten an, ein– oder mehrmals in ihrem Leben sexuelle Belästigung bzw. sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Die Mehrheit dieser Übergriffe wurde von Männern innerhalb der Einrichtungen der Behindertenhilfe verübt - davon alleine 6% aller Taten in den Werkstätten für behinderte Menschen [ZEMP, A./PIRCHER, E. (1996) S.83]. Auch behinderte Männer sind häufiger von sexueller Belästigung und Gewalt betroffen als ihre nichtbehinderte Vergleichsgruppe. In den Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es zusätzliche Faktoren, die (sexuelle) Gewalt und Grenzverletzungen begünstigen können [SENN, Ch. Y. (1993) S.28; BECKER, M. (1995) S.44; NOACK, C./SCHMID, H. (1996) S.44; ZEMP, A./ PIRCHER, E. (1996) S.76; KLEIN, S./WAWROK, S. (1998) S.92]. So ist generell das Risiko, sexuell belästigt zu werden, innerhalb von persönlichen und institutionalisierten Abhängigkeitsverhältnissen am höchsten. Die starke Einbindung behinderter Menschen in den geregelten Ablauf einer Einrichtung erzeugt zahlreiche Abhängigkeiten und lässt ihnen oft wenig Platz, um selbstbewusst ihre individuellen Bedürfnisse und Grenzen aufzuzeigen. Menschen mit Assistenzbedarf, die ihre Unterstützungspersonen nicht frei auswählen können, lernen, dass scheinbar jeder und jede ihren Körper anfassen darf. Bislang sind viele behinderte Frauen und Männer nur unzureichend über Sexualität aufgeklärt. Das kann es ihnen zusätzlich erschweren, von erlebter sexueller Belästigung zu berichten. Dieser Umstand und die weitverbreitete Überzeugung, dass ihre Aussagen weniger glaubhaft seien, machen behinderte Mädchen und Frauen in den Augen vieler Täter zu besonders leichten Opfern. Das Risiko der Aufdeckung ist bislang tatsächlich gering. Sexualstraftaten gegen behinderte Menschen gelten als Tabu im Tabu und kommen nur selten zur Strafanzeige. Aus Angst vor negativer Öffentlichkeit haben viele Einrichtungen versucht, die Übergriffe hausintern zu lösen. Doch ihren Handlungsmöglichkeiten sind hier enge Grenzen gesetzt. Die Gefahr, dass es erneut zu Übergriffen kommt, die Opfer mangels adäquater Unterstützung schwer und nachhaltig belastet und die Fachkräfte fachlich wie emotional überfordert werden, ist groß. Zunehmend mehr Einrichtungen gehen deshalb neue Wege und stellen ihre Strategien gegen sexuelle Übergriffe öffentlich zur Diskussion.

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen hilfreiche Tipps zur wirkungsvollen Prävention und Intervention bei sexueller Belästigung geben. Als Arbeitgeber und Einrichtungsleitung haben Sie die Chance aber auch die gesetzliche Pflicht, sexueller Belästigung durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen und aktiv gegen Grenzverletzungen einzuschreiten. Diese Pflicht sollten Sie ernst nehmen. Einrichtungsleitungen und Fachkräfte, die trotz der drohenden Gefahr einer Sexualstraftat gegen eine schutzbefohlene Person untätig bleiben, können sich strafbar machen.

Eine Gruppe Jugendlicher mit einem Stopschild
Logo und Link des BMFSFJLogo der Bundesorganisationsstelle behinderte Frauen