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Wofür ist das Beschäftigtenschutzgesetz?

Alle Menschen haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung. Sie haben das Recht, dass ihr Wille geachtet wird.
Sie haben das Recht, von anderen respektvoll behandelt zu werden.
Alle Menschen haben ein Recht darauf, Freundschaften zu haben und Sexualität zu leben, wenn sie es wollen.

Zuneigung und Sexualität können sehr schön sein.
Aber nur, wenn Sie es wirklich wollen.
Niemand darf Sie drängen oder zwingen, etwas mit Sex zu tun, was Sie nicht wollen.

Trotzdem müssen viele Menschen Gewalt, Vergewaltigung und Belästigung erleben. Sie erleben Gewalt und Belästigung in der Familie, auf der Straße, in der Ehe und am Arbeitsplatz. Frauen, gerade behinderte Frauen, machen besonders oft schlechte Erfahrungen. Viele von ihnen erzählen zum Beispiel, dass sie von Männern „angemacht" oder beleidigt wurden.

Es ist verboten, anderen Menschen weh zu tun, sie zu belästigen und zu beleidigen.
Es gibt verschiedene Gesetze, die Gewalt, Vergewaltigung und Belästigung verbieten. Zu diesen Gesetzen gehört das „Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz." Es wird auch „Beschäftigtenschutzgesetz" genannt.

Wenn Sie arbeiten oder eine Ausbildung machen, ist es wichtig, dass Sie das Beschäftigtenschutzgesetz kennen. Alle Firmen, Einrichtungen und Werkstätten, in denen Menschen arbeiten oder ausgebildet werden, müssen dieses Gesetz aushängen.
Das Gesetz ist aber für viele Menschen schwer zu verstehen.
Darum haben wir die wichtigsten Regelungen des Gesetzes in leichter Sprache auf einem Plakat zusammen gefasst. Wenn Sie sich das Plakat ansehen möchten, klicken Sie bitte hier.
Dieses Plakat sollte auch an Ihrem Arbeits- und Ausbildungsplatz aushängen.
Auf diesen Seiten erhalten Sie wichtige Informationen zum Beschäftigtenschutzgesetz. Wir erklären darin, was man unter sexueller Belästigung versteht und was Sie dagegen tun können.

Eine Gruppe Jugendlicher mit einem Stopschild
Logo und Link des BMFSFJLogo der Bundesorganisationsstelle behinderte Frauen